Edle zur See

Aus Athalon
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Die Edlen zur See sind eine lose Organisation aus weidtländischen Kaperfahrern, in Weidtland als sogenannte Privateers bezeichnet. Sie wurden durch Königin Elsbeth I. von Großalbion zur Zeit der Begründung des Vereinigten Königreichs Großalbion 1333 AD ins Leben gerufen. Sie bestehen mit einigen Einschränkungen bis heute.

Beschreibung

Als Königin Elsbeth I. den Thron von Großalbion nicht nur bestieg, sondern ihn auch schuf, wirkte ein unheimlicher gesellschaftlicher Druck auf sie. Aus allen drei Teilnationen des Königreichs, Éireann, Kaledon und Weidtland, wurden lautstarke Forderungen nach mehr Einfluss in nahezu allen Teilbereichen gegenüber der Krone geäußert. Gleichzeitig wollte sie die Seegrenzen und Handelsrouten ihres nunmehr deutlich größeren Landes absichern. Für eine staatliche Flotte stand jedoch nicht annähernd genug Geld zur Verfügung. Elsbeth verkündete daher, dass jeder, der offiziell unter der Flagge Großalbions segelt würde fortan zu den Edlen zur See gehöre. Jedem Kapitän wurde dieser Ehrentitel nach Eintragung in einem offiziell Register und Aushändigung eines Kaperbriefes übertragen.

Der Kaperbrief ermächtigte die Edlen zur See zur Kontrolle, Übernahme und Besatzung eines jeden Schiffes, das in die albionischen Hoheitsgewässer eindrang und nicht selbst unter dessen Flagge fuhr. Den Edlen zur See wurde dabei auferlegt möglichst nicht gegen Schiffe anderer Nationen vorzugehen, sofern diese einem redlichen Zweck (vor allem des Handels) nachgingen. Gleichzeitig verpflichteten sie sich aber jederzeit als militärische Streitmacht ihrer Königin auf dem Meer eingesetzt werden zu können. Als Belohnung für ihre Taten wurde ihnen ein Anteil des erbeuteten Schatzes offiziell zugesprochen.


„Mithilfe der Authorität Ihrer Majestät, Königin Elsbeth I. von Großalbion, möge dem Kapitän Stanwally Meskill und seinem Schiff Pudro hiermit das Recht verliehen sein die albionischen Hoheitsgewässer für die Krone z u beschützen.

Das Schiff ist befugt fremdländische Schiffe jederzeit und ohne Begründung zu kontrollieren. Bei Verstößen gegen das Recht Großalbions oder seiner Nationen darf das Schiff und seine Besatzung sanktioniert, übernommen, besetzt, abgeschleppt oder versenkt werden. Die Schiffsbesitzer haben im Nachhinein ein Anhörungsrecht am königlichen Gerichtshofe.

Kapitän Stanwally Meskill möge gerecht für Großalbion agieren. Er möge seine Kampfkraft im Kriegsfalle nach Ausruf dem Königreich zur Verfügung stellen. Er erhalte einen Anteil der beschlagnahmten Waren als Vergütung nach Zählung in den Häfen von Asmaeth, Molder, Ringen, Clifford, Brist und Mouray ausgehändigt.

Für die Krone Großalbions, Marty Barnett Schreiber am Kaperamt“

Königin Elsbeth I. (Kaperbrief für Stanwally Meskill | 1) - Tasperin
„Auszug aus dem albionischen Kaperbrief für Stanwally Meskill, 1333 AD“


Was erst als wirkungsvoller Einsatz maritimer Fahrzeuge begann, uferte sehr schnell in einen halbchaotischen Zustand aus. Viel zu viele Kapitäne ließen sich in das Register einschreiben und übten oft vollkommen ausufernde und unbegründete Kontrollen aus. Da die Schiffsführer anteilig ausbezahlt werden sollten, machten sich viele hanebüchene Hintergründe für die Beschlagnahmung ganzer Schiffsladungen (und Schiffe) zu Gebrauch. Elsbeth I. musste nach etwa zwei Jahren eine große Streichung ihrer Kaperbriefe veranlassen, um etwas Ordnung in die Edlen zur See zu bekommen. Viele der eher nebenberuflichen Kaperfahrer gingen mit einem ordentlichen Gewinn aus ihren Kontrollen hervor, obwohl sie nie wirklich eine Gegenleistung erbringen mussten oder für ein Fehlverhalten bestraft wurden. Das königliche Gericht wurde dagegen mit Beschwerden von Handelsgesellschaften und unabhängigen Kapitänen aus ganz Leändrien überflutet. Entschädigungszahlungen in nicht unwesentlicher Höhe wurden ausgezahlt, um den Schiffsverkehr wieder zu alter Stärke zu verhelfen.

Reorganisation

Ab 1336 AD begann das Kaperamt nach Anweisung ihrer Majestät eine großflächige Reorganisation der Edlen zur See vorzunehmen. Die Ausgabe neuer Kaperrechte und damit des Titels des Edlen zur See wurde größtenteils eingestellt, die vorhandenen Briefe behielten aber ihre Gültigkeit. Etwa fünfzig kampffähige Schiffsführer behielten ihre Titel und nahmen weiter die Aufgaben im Namen ihrer Königin vor, wie sie ihnen damals übertragen worden waren. Erstmalig wurden gewisse Kontrollgebiete eingezeichnet und so weniger befahrene Routen mit Ausgleichszahlungen vergütet.

Die Edlen zur See nehmen seither auf dem Meer vor allem Aufgaben der Seekontrolle wahr. Sie sind die inoffizielle Marine Elsbeths I. gewesen und waren auch auf vielen Bällen oder Empfängen an Land gerngesehene Gäste. Rund ein Dutzend von ihnen sollen zu erheblichen Wohlstand gelangt sein, weil sie Abgaben im Süden des Landes einforderten, wo die wichtigsten Handels- und Seerouten Weidtlands entlangliefen.

Mit dem Verschwinden Elsbeths I. von Großalbion im Großen Nebel von Éireann wandelte sich das Bild der Edlen zur See einmal mehr.

Nach dem Zerbrechen Großalbions

Bekannte Edle zur See