Heilige Inquisition

Aus Athalon
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Das gefürchtete Symbol der Heiligen Inquisition.

Die Heilige Inquisition stellt die Inquisitionstruppen des Orden des Hl. Sôlerben dar. Sie wird vom Großinquisitor geleitet und dient dem einzigen Zweck Verstöße gegen die deynistische Ordnung zu verfolgen, richten und zu sanktionieren.

Geschichte

Untrennbar mit dem Solaner Orden verbunden, entstand die Heilige Inquisition aus der Sorridianischen Inquisition mit der Abspaltung der Silvanischen Kirche von der Sorridianischen Kirche 769 AD. Grundsatz der Inquisition ist seit jeher jedweden Verstoß gegen göttliches Recht (innerkirchliche Häresien, aber auch Zauberei) zur Anklage zu bringen sowie Dämonenbündlerei und Einflüsterungen Skrettjahs zu bekämpfen.

Aufbau

Amtierender Großinquisitor ist Talbrick Ertus. Seine Inquisitoren betrachten in ihrer selbstauferlegten heiligen Pflicht selbst Herzöge und Fürsten mit Argwohn. In den wichtigen Städten Kurmarks finden sich die sogenannten Inquisitionstürme, die der Landesherr nach kaiserlichem Ratschluss zu unterhalten verpflichtet ist. Abgesehen von den wenigen Laiendiener besteht die Heilige Inquisition mit Hauptsitz in Zandig aus 128 Ordentlichen Inquisitoren und 16 Geheimen Inquisitoren. Sie führt als Wappen die offizielle Heraldik des Solerbenkultes. Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche versichern sich die Inquisitoren dem Solanerorden oder (seltener) der Sonnengarde.

Die Inquisition (Deceri: Untersuchung) ist kein staatlicher Ankläger, tritt aber in Kurmark und in einigen anderen Regionen Leändriens gelegentlich so auf. Das Vorgehen der Inquisition stützt sich auf drei Säulen: die Anzeige des Vergehens oder Verdachtes durch gläubige Anhänger der Silvanischen Kirche, die Anklage durch die Inquisition selbst aufgrund begründeten Verdachts gegenüber Rechtschaffenheit und Frömmigkeit des Verdächtigen sowie die Selbstanzeige vor der Inquisition durch Vollziehung der Häresie vor Zeugen oder durch Eigenaussage. Das bekannteste Werk, dass die Angehörigen der Heiligen Inquisition zur Entscheidungsfindung heranziehen, ist die Inquisitorische Halsgerichtsordnung mit ihrem berüchtigten Anhang, dem Hexenhammer. Vermutet der Inquisitor eine übermäßige Verstocktheit, tritt die peinliche Befragung (Folter) in Kraft, bei der der Tod des Gefolterten vermieden wird. ("Ohne Geständnis darf auf Athalon niemand gerichtet werden, der der Ketzerei oder Häresie schuldig ist.")

Aus diesem Grund ist z.B. die Wasserprobe für Hexen offiziell verboten. Meist wird die Folter in den Kellern der Inquisitionstürmen durchgeführt. Es ist empfohlen, Schwangere bis zur Niederkunft nicht zu foltern und Kinder lieber umzuerziehen als hinzurichten. Ansonsten ist die Folter vor allem Teil der Strafe beziehungsweise Teil der Läuterung der Seele des Angeklagten. Im Falle von politisch motivierter oder durch persönliche Feindschaft angezettelter Anzeigen landet gelegentlich der Kläger selbst auf der Streckbank – viele Inquisitoren sind durchaus realistisch denkende Menschen mit einer hohen Menschenkenntnis. Freigesprochene erhalten selten eine Entschädigung, sondern werden formlos vom Gericht entlassen. Die Inquisition arbeitet hier und da auch mit anderen Organisationen zusammen, zum Beispiel dem Renbold-Kult (bei Abarten der Nekromantie) oder dem Domenica-Kult (bei Exorzismen).

Der Angeklagte kann auch in Abwesenheit verurteilt werden. Angehörige unterliegen heutzutage nicht mehr automatisch der Mitschuld. Ehen, Vater- oder Mutterschaft werden mit der Verurteilung nach weltlichem Recht nichtig, Nachkommen oft dem Solerbenkult zur Obhut übergeben. Ketzer werden gewöhnlich verbrannt, Häretiker gehängt und dann verbrannt, manche gevierteilt oder gesiedet etc. Die Hinrichtung erfolgt zu Abschreckungszwecken meist öffentlich, Ausnahme bilden wirklich schlimme Häretiker oder Schwarzmagier beziehungsweise Dämonologen, denen ein Schnellgericht oder hohe Sicherheitsvorkehrungen zuteil werden.