Sklaverei

Aus Athalon
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Sklaven auf einem nostrischen Sklavenmarkt

Die Sklaverei ist ein soziales Konstrukt der Unfreiheit und Ungleichheit, in dem Menschen als Eigentum anderer behandelt werden. Sklaverei hat viele Ausprägungen wird oftmals nicht direkt als Sklaverei im eigentlichen Sinne betrachtet und erkannt, selbst wenn zwischenmenschliche Abhängigkeits- und Besitzverhältnisse alle Eigenschaften der Sklaverei erfüllen. In den meisten Nationen Leändriens ist die Sklaverei durch gewaltsame Unterwerfung offiziell verboten, wird jedoch in abgewandelten Formen als rechtliches Konstrukt geduldet oder sogar gefördert.

Besonders das Nostrische Imperium basiert in seinem elementaren Staatssystem auf dem Sklavenwesen und daraus folgenden sozialen Kastensystem. Auch im Kalifat Al'bastra ist die Haltung fremdländischer und gewaltsam unterworfener Sklaven nicht unter Strafe gestellt.

Sklaverei in seiner Reinform

Sklaven

Die gewaltsame Unterwerfung von Fremden, Freien und vor allem indigenen Gruppierungen wird extensiv durch das Nostrische Imperium und weniger stark durch das Kalifat Al'bastra praktiziert. Besonders die Nostrischen Sklavenhändler sind berühmtberüchtigt und gefürchtet. Sie gehen äußerst brutal und ausbeuterisch vor, scheuen sich keineswegs Verbrechen und Unmenschlichkeiten zu begehen, um neue Sklaven in Ketten legen zu können. Besonders Ureinwohner in den Unbekannten Landen und auf Totonia werden regelmäßig Opfer der Überfälle der Sklavenhändler. Mit ihren taktisch durchexerzierten Fangmethoden werden Menschen wie Vieh eingefangen, in Ketten gelegt und unter unwürdigsten Bedingungen auf Sklavenmärkten als lebendes Humankapital an den Höchstbietenden verkauft. Ganze Stadtteile der nostrischen Hauptstadt Ilios dienen nur dem Gewinn weiterer unterworfener Mitmenschen, damit diese den Wohlstand der darüberstehenden Nostrier aufrecht erhalten. Die Nostrier machen auch keinen Halt davor verlorene oder gestrandete Schiffbrüchige aus anderen Nationen Leändriens in Eisen zu legen und an den Käufer zu bringen.

Reisende in Nostrien gehen weitestgehend kein Risiko ein, in ihren Unternehmungen plötzlich auf einem der Märkte zu landen. Weder als Käufer sind sie zugelassen, sofern sie keinen ausreichenden politischen Stand an ihrem Wohnsitz nachweisen können, noch dürfen sie als Verkaufsgut dienen, um die ausländischen Beziehungen des Landes zu schonen und nicht alle Ausländer von vorneherein zu vergrämen. Dennoch behält sich gerade das nostrische Strafrecht bei erfolgter Verurteilung auch den Abverkauf in die Sklaverei vor, wenn der Täter seine Schulden gegenüber dem Plutokraten nicht begleichen kann.

Einen etwas gemäßigteren Ansatz verfolgt das Kalifat Al'bastra, welches einerseits von den nostrischen Sklavenmärkter kauft und andererseits selbst nur totonische Volksstämme verschleppt und immerhin indigene Familienkonstellationen als Ganzes für sich einsetzt. Zumeist werden in beiden Ländern Sklaven als Feldarbeiter auf Plantagen oder in Bergwerken bzw. anderen körperlich fordernden und gefährlichen Arbeitsfeldern eingesetzt. Oftmals werden dabei einfachste Sicherheitsregeln umgangen oder missachtet und das Leben der Gefangenen willkürlich für den größtmöglichen Profit auf das Spiel gesetzt. Eine rechtliche Absicherung genießen die Sklaven als Menschen fünfter (oder noch geringerer) Klasse nicht.

Obgleich diese Beschreibungen allzu grausig und herabwürdigend gegenüber menschlichen Individuen klingen mögen, gibt es eine Vielzahl von Berichten von Sklaven in guten Lebensbedingungen. Wer es aus den Märkten herausgeschafft hat, kann durchaus an Sklavenherren gelangen, die die grundsätzlichen Notwendigkeiten des Lebens zur absoluten Zufriedenstellung absichern. Sklaven sind für ihre Besitzer auch eine Wertanlage, sodass diese nicht einfach weggeworfen oder dem Tod überlassen werden. Im Vergleich zu mancher Gefahr der Lebensverhältnisse unter denen die meisten Sklaven zuvor lebten, bieten die meisten Sklavenhalter eine ausreichende Versorgung mit Nahrung, ein Dach über dem Kopf und zumindest physischer Sicherheit vor Angreifern und anderen Risiken. Ferner kommt es manchmal sogar vor, dass Sklaven sich von ihren Herren freikaufen oder sogar aus Güte entlassen werden und so einen echten gesellschaftlichen Aufstieg ungeahnter Größe erzielen. Ob die meisten Sklaven solch einen Aufstieg oder solch eine Sicherheit erleben und diese auch in einer angemessenen Form spüren, bleibt jedoch in der grausamen hierarchischen Welt Nostriens und Al'bastras zu bezweifeln.

Lohn- und Vertragssklaverei

Sklavin zum Verkauf

In Abgrenzung zur durch gewaltsame Unterwerfung erfolgten konventionellen Sklaverei, haben sich auch andere Formen einer sklavenartigen Beziehung in Leändrien etabliert. Während sich in Sorridia die Lohnsklaverei in Form des Saliavitù und in Silventrum die Gehuurde Slaaf auf Vertragsbasis etablierten, pflegen auch andere Nationen ähnliche Sozialkonstrukte. Manchmal werden diese einfach als rechtliche Grauzone behandelt, manchmal werden sie durch Jahrhunderte alte Gesetze legitimiert.

Saliavitù - Sorridias Lohnsklaverei

Das im Königreich Sorridia verbreitete sog. Saliavitù bezeichnet eine übliche Praxis der Lohnsklaverei. Hierbei wenden sich vor allem ärmere Bürger an reichere Lehnsherren, Großgrundbesitzer oder Händler und Unternehmer. In Form eines Wechselscheins erhalten die Bürger die Aussicht auf eine vorher besprochene und festgelegte Geldsumme. Diese Geldsumme ist offiziell bei einem sorridianischen Geldhaus hinterlegt und wird mit einem Schuldschein des Saliavitone bis zur Ableistung dessen Schuld gesperrt und bei der Bank gesichert. Der Saliavitone hat fortan bei seinem Geldleiher und Herren jegliche Arbeitsleistungen zu erbringen bis die Summe und damit der selbst hinterlegte Schuldschein abgearbeitet sind.

Was in der Praxis nach einem vielleicht gerechten Verhältnis klingt, wird regelmäßig durch die Aussteller der Wechselscheine vollkommen ausgenutzt. Den Saliavitone werden unmögliche Forderungen von ihrer Arbeitsleistung abgezogen. Zumeist werden Wohnraum und Nahrung gestellt, diese dann in einem so hohen Verhältnis in Abzug gebracht, dass kaum ein Gewinn bzw. ein Niedergang der abzuarbeitenden Schuld übrig bleibt. Wenn dann noch eigenständig Notwendigkeiten wie Kleidung oder andere einfache Dinge gekauft werden müssen, wird die Schuld faktisch nicht getilgt. Daneben drohen bei Krankheit oder Verletzung wochenlange Arbeitsausfälle, die dann die Schuld sogar noch wachsen lassen, sodass sich ein ewiger Teufelskreis bildet.

Besonders ungebildete einfache Arbeiter fallen in die Lohnsklaverei des Saliavitù und bleiben ein Leben lang ihren Lohnherren verpflichtet. Ein Ausweg bietet oft nur die Flucht in andere Städte und Orte. Der Gottkönig hat jedoch die Flucht vor einem Schuldschein unter hohe Strafen gestellt, vor dem nur das Eingehen eines weiteren Schuldscheines selbst schützt. Nur in wenigen Fällen bietet sich das Eingehen des Saliavitù überhaupt an, wenn etwa faire Bedingungen schriftlich festgelegt und auch andere Formen des Ausstiegs ermöglicht werden. Die wenigsten Landherren lassen sich jedoch auf diese Konditionen ein und verstärken somit die Abhängigkeitsverhältnisse zwischen den Parteien.

Gehuurde Slaaf - Silventrumer Vertragssklaverei

Während echte Sklaven gewaltsam unterworfen werden, wird in Silventrum ein ausgeklügelter Vertrag über das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Meister und Diener geschlossen. Das als Gehuurde Slaaf bekannte System ist mit dutzenden Gesetzen bis ins kleinste Details ausgereizt und ausgefeilt worden. Im Kern werden in schriftlicher Abstimmungen abzuleistende Tätigkeiten und Entlohnungen über eine gewisse Zeitdauer mit einer Zielsetzung vereinbart. Für viele Menschen erscheinen die Silventrumer Verträge auf den ersten Blick sehr verlockend. Sie offenbaren jegliche Informationen für beide Seiten und stellen transparent das abzuschließende Verhältnis da.

In der Umsetzung stellt sich die Situation jedoch gänzlich anders da. Die Verträge des Gehuurde Slaaf dürfen ausschließlich in einer Abfassung des Silventrumer Tasperin geschlossen werden. Für viele Menschen sind dabei schon ohne große Sprachkenntnisse oder auch Lesefähigkeiten die ersten drei Seiten der standardisierten Verträge schwierig zu verstehen. In unzähligen Paragraphen werden die einzelnen Schritte und einzuhaltenden Regularien beider Seite protokolliert. Darauf folgen oftmals über zwanzig Seiten kleingedruckte Vertragsinhalte mit hunderten Verweisen auf silventrische Gesetze oder anderweitige Anordnungen des Großherzogtums, die nicht einzeln aufgenommen sondern nur als Gesetzesinhalt zitiert werden. Innerhalb des Kleingedruckten werden den Dienern dabei jegliche Rechte, Rettungsklauseln, Ausstiegsmöglichkeiten und Freiheiten genommen. Diese unterschreiben den Vertrag dann in gutem Glauben und gelangen in die Falle des Gehuurde Slaaf.

Zumeist werden sie dadurch für ihr ganzes Leben in den Dienst ihres Herrn gestellt. Sie leisten körperliche, in seltenen Fällen auch geistige, Arbeit und werden nur mit den geringsten Notwendigkeiten entlohnt. Den Meistern steht es völlig frei den Vertragsinhalt zu ändern. Immer öfter braucht es dafür nicht einmal die Zustimmung des Unterworfenen, denn diese hat er ja auf Seite 13 per Generalvollmacht an den Herrn oder einen anderen Angestellten des Herrn abgetreten.

Für viele Menschen endet so der Traum des großen und in den ersten Seiten versprochenen Geldsummen bzw. des großen Glücks, mit den kleingedruckten Seiten eines Vertrags. Die Silventrumer haben mittlerweile spezialisierte Gruppierungen und Söldner wie die Knüppelkompanie um entlaufene Unterzeichner des Gehuurde Slaaf wieder einzufangen und sie an ihre vertraglich zugesicherten Pflichten zu entrinnen. Die Gerichte des Landes segnen grundsätzlich jeden Gehuurde Slaaf-Vertrag ab; es sei denn er behandelt echte Silventrumer Bürger zu schlecht. Dabei ist in ganz Silventrum mittlerweile eines bekannt: Es gibt keinen beidseitig guten Gehuurde Slaaf.

Die weitverbreiteten Gehuurde Slaaf-Verträge stehen dabei in vollständigem Gegensatz zu der von den Vereinigte Provinzen von Silventrum international vertretenen Position des absoluten Verbots jeglicher Sklaverei. Das Großherzogtum entgegnet hierbei, dass die Gehuurde Slaaf stets im beidseitigem Einverständnis und niemals unter Zwang geschlossen werden und somit keine Form der Sklaverei sein können.

Lehnsherrschaft als Form der Sklaverei?

Leibeigene oder Sklaven?

In allen anderen Nationen Leändriens ist die Lehnsherrschaft das verbreitete Mittel gesellschaftlicher Abgrenzung und sklavenähnlicher Unterwerfung. Die Lehnsherrschaft beruht dabei auf dem Recht und gegenseitigem Abhängigkeitsverhältnis, dass der Lehnsherr seinen Vasallen oder Lehnsmännern eine ihm gehörenden Sache überlässt. Diese überlassene Sache bezeichnet man als Lehen und stellt üblicherweise Ackerland oder anderweitiges Nutzgelände dar. Als Gegenleistung muss der Vasall sodann dem Lehnsherrn politische Treue, eine Abgabe in Form der erwirtschafteten Güter oder Gelder sowie oftmals auch militärische Gefolgschaft versprechen. Besonders in Tasperin, Weidtland, Patrien und Klanreich Kaledon ist die Lehnsherrschaft die geläufigste Form wie Bauern an ihr Ackerland gelangen. Im Erzbistum Kurmark werden die Landwirte dagegen eher verpflichtet auf dem heiligen Grund des Landes des Solaner Ordens Ackerbau zu betreiben und dürfen dafür einen Teil der erwirtschafteten Güter einbehalten. Eine ähnliche Struktur hat sich auch im Fallicer Bund etabliert.

Die Lehnsherrschaft ist ähnlich wie die Saliavitù oder Gehuurde Slaaf keine eigentliche Form der Sklaverei, da sie nicht unter Anwendung von Gewalt vollzogen wird. Oftmals bleibt den ärmeren Bevölkerungsschichten jedoch keine andere Wahl als die Lehnsherrschaft auf sich zu nehmen, um ausreichend Einkommen für das eigene Überleben zu erwirtschaften. Werden die Vasallen in ihrem Begehren aus Unwissenheit, Gier oder anderen Beweggründen ausgenutzt, etabliert sich jedoch schnell ein sklavenähnliches Verhältnis. Für die Vasallen gibt es dann kein Entkommen von ihrem Lehnsherren mehr und sie müssen zwangsweise ihr gesamtes Lebenswerk dem Lehnsherren widmen.

Wer dem Lehnsherren nicht folgt und kein Gehorsam mehr leistet, macht sich oftmals in einer Art und Weise rechtlich und persönlich strafbar. Da der Strafvollzug der leändrischen Nationen eher den einflussreichen und betuchten Menschen dient und zugute kommt, dienen regelmäßige Exempel als eindrucksvolles Statut der Aufrechterhaltung des Lehnswesens. Vasallen werden damit gern an die Macht ihrer Lehnsherren über sie selbst, andere und vor allem über jegliche Konsequenzen und Folgen für das eigene Leben des Vasallen erinnert.