Ehebund

Aus Athalon
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Die Eheschließung

Familie und Ehe sind eine der wichtigsten Grundlagen in den meisten leändrischen Gesellschaften. Der Bund der Ehe vereint Liebende und ihre Familien, besiegelt Bündnisse und festigt finanzielle wie politische Macht. Dem Ehebund kommt damit große Bedeutung zu, denn nach weltlichem und kirchlichem Recht verbindet er Familien, legitimiert die Nachfolge der Kinder und erwirkt bei Leibeigenen das Recht, durch ihren Herren nicht voneinander getrennt werden zu dürfen.

Dennoch dürfen Hörige nicht ohne die Zustimmung ihrer Herren heiraten. Zwar gilt der heilige Eid auch bei Zuwiderhandeln, doch die weltlichen Strafen fallen in der Regel drastisch aus. So kommt es, dass viele Unfreie ohne kirchlichen Segen zusammenleben müssen, wohl auch dadurch bedingt, dass sie die Entschädigungszahlung an ihren Herren nicht bezahlen können.

In der Silvanisch-Deynistischen Kirche hängt die Wahl des Heiligen, unter dessen Segen der Ehebund geschlossen wird, ganz von der persönlichen Überzeugung der (freien) Eheleute ab. Dennoch werden die meisten Ehebünde vor der Heiligen Katharina geschworen.

Die Ehen der Adeligen hingegen werden fast ausschließlich aus machtpolitischen oder dynastischen Motiven heraus geschlossen, und die Verlobung von Kindern ist hier die Regel.

Die Heirat

Hochzeitszeremonie auf dem Dorf

Im Beisein eines geweihten Priesters legen Braut und Bräutigam den heiligen Eid ab, der sie bis an ihr Lebensende miteinander verbinden wird. Der Inhalt des Schwurs kann ganz unterschiedlich sein, sodass die Ausgestaltung des Eids auch etwas sehr persönliches ist.

Vor der eigentlichen Trauung liegt in der Regel die Verlobungszeit, die wenige Wochen oder auch etliche Jahre betragen kann – vor allem dann, wenn Adelskinder einander bereits in der Wiege versprochen wurden. Die Hochzeit erfolgt selten vor dem 14. Lebensjahr, und meist wird einfach dann geheiratet, wenn das Studium abgeschlossen, die Dienstzeit im Heer beendet oder die Handwerkslehre abgeschlossen wurde.

Vor der Zeremonie bereiten die Geweihten der Kirche die Brautleute auf ihr gemeinsames Leben vor. Wichtig ist, dass Braut und Bräutigam den Eid freiwillig ablegen. Die Priester verweigern nämlich den Eid, wenn offenkundig Gewalt angewandt wurde, um die Hochzeit zu erzwingen, oder aber auch, wenn einer der Brautleute das „Ja“ verweigert.

Arrangierte Ehen kommen sehr häufig vor und bilden gar die Regel, denn die Ehe ist eine bedeutsame Versorgungsgemeinschaft und ein Mittel, um Macht und Einfluss zu wahren oder zu mehren. Persönliche Gefühle treten dabei in den Hintergrund. Dennoch verlaufen die meisten dieser Vernunftehen ausgesprochen zufriedenstellend, wenn man bedenkt, welche Ziele abseits des Liebesglücks damit erreicht werden.

In manchen Regionen gibt es auch die sogenannten Brautwerber, welche sich anstelle der Eltern darum bemühen, einen gediegenen Ehepartner für ihr Kind zu finden.

Hochzeitsbräuche

Die Hochzeitsbräuche sind so verschieden und vielfältig wie die Kulturen, denen sie heimisch sind. Selbst die genaue Ausgestaltung der Zeremonien und Liturgien innerhalb der Silvanischen Kirche sind nicht in ganz Leändrien einheitlich.

Geschenke zwischen den Brautleuten sind nur jenen möglich, die es sich leisten können. Am beliebtesten sind die Eheringe als Zeichen der Unauflösbarkeit des Ehebundes.

In Regionen, in denen Familiennamen üblich sind, muss sich das Paar auf einen gemeinsamen Namen einigen. Fast immer wird der Namen des Mannes übernommen und an die zukünftigen Kinder weitergegeben. Eine Ausnahme bildet hier jedoch die Ehe zwischen zwei Menschen verschiedener Gesellschaftsstände, da hier stets der Name des Höherrangigen erhalten bleibt. Doch hier kann es auch zu Doppelnamen kommen, zum Beispiel um die Zugehörigkeit zu mehreren Adelshäusern zu belegen.

Der Besitz der Ehepartner wird nach dem Treueschwur vereint und beide besitzen somit dieselben Rechte daran. Doch sind Eheverträge, welche zum Beispiel einem Partner die alleinige Führung eines Geschäfts einräumen, keine Seltenheit – besonders dann, wenn die Standesunterschiede groß sind oder ein Ehepartner einfach nicht im Stande dazu wäre.

Ein Kind gilt rechtmäßig als ehelich, wenn es nach dem Eheschwur geboren wurde, egal ob dieser nun mehrere Monate oder wenige Tage zurückliegt. Weiterhin unbeeinflusst davon bleibt wohl immer noch das Geschwätz der Mitmenschen…

Scheidung

Die Silvanische Kirche genehmigt als einzige deynistische Kirche die Scheidung, auch wenn das weltliche Recht einiger Staaten dies sowieso erlauben würde. Nur das Ehepaar selbst kann die Scheidung beschließen, wenn ein legitimer Grund dafür vorliegt, und bisher sind nur wenige solche Fälle bekanntgeworden – z.B die Scheidung, nachdem bekannt wurde, dass einer der Ehepartner mit Dämonen Paktierte, seine Seele Skrettjah an versprach oder den okkulten Künsten nachging.

Kein Scheidungsgrund ist hingegen die Kinderlosigkeit, selbst unter Königen und Kaisern. Dieser Umstand gilt vielmehr als gottgegebene Prüfung, die es gemeinsam zu bestehen gilt.

Der Ehebruch

Als Patronin der Ehe lehrt die Heilige Katharina natürlich, den Ehepartner zu umsorgen, ihn zu achten und ihm treu zu sein. Aber wenn auch die Geweihten der Kirche stets davon predigen, verschließen sie doch nicht die Augen vor der Wirklichkeit. Sie wissen um die Schwäche der Menschen und kennen die Wirrungen des Schicksals.

Nicht immer ist der Ehepartner auch der Mensch, den das Herz begehrt. Die Silvanische Kirche billigt den Ehebruch nicht, sieht ihn aber immerhin als menschliche Untugend. Sie ist bestrebt, die Menschen auf den Pfad der Tugend zurückzuführen und sie zu Einsicht und Buße zu bewegen, anstatt durch Anprangerung und Strafe das Leben der Eheleute und ihren Bund gänzlich zu zerstören. Nur der unbelehrbare Sünder muss mit dem Zorn der Kirche und der Heiligen rechnen.

Besonders in Adelskreisen sind sogenannte Favoriten und Favoritinnen wohlbekannt. Sofern der Ehebrecher jedoch die nötige Diskretion wahrt und der betrogene Partner keine Klage führt oder sonstigen Unmut darüber erkennen lässt, und sofern auch niemand anderes den Ehebrecher anprangert und man mit gutem Willen über sein Verhalten hinwegsehen kann, verhalten sich die meisten Geweihten zurückhaltend und suchen höchstens ein ermahnendes Gespräch mit dem Ehebrecher, in dem sie ihn von der Abkehr seines Tuns und zur stillen Buße auffordern.

Doch wenn der Ehebruch an die Öffentlichkeit gelangt, der Frevler sich schamlos gibt und den betrogenen Partner verspottet, sieht es die Kirche als ihre Pflicht an, ihn öffentlich zu verurteilen.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen

Im Deynismus wird nur die monogamistische Ehe zwischen Mann und Frau anerkannt. Gleichgeschlechtliche Liebe stößt in Leändrien auf höchst unterschiedliche Akzeptanz, wird von der Kirche jedoch eindeutig abgelehnt und mancherorts sogar ausdrücklich verboten oder gar mit Strafen verfolgt.

Ehebund im Deynismus

Der Ehebund stellt aus Sicht beider Kirchen Deyn Cadors die einzig genehmigte Liebschaft zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts dar. Nur durch die vollzogene Ehe ist damit die Geburt gemeinsamer Kinder, der geschlechtliche Akt oder auch nur das gemeinsame Wohnen unter einem Dach mit Personen, die nicht der eigenen Familie angehören, erlaubt. Die Ehe gilt in der Religion als vollkommen und verbindet die beiden Eheleute auch nach dem Tod. Darüber hinaus legitimiert sie den gemeinsamen Nachwuchs als erbberechtigt und zur Familie angehörig, wohingegen nichteheliche Kinder weder einen Anspruch auf Erbe, noch auf Erziehung oder Eingliederung in die Familie haben.

Auch in der Kirchengemeinde können Kinder nur die Taufe erhalten, sofern sie ehelich geboren worden sind oder die nichtehelichen Eltern um Vergebung vor der Kirche Deyns gebeten haben. Gesellschaftlich sind solche Bastardkinder in den meisten Nationen von hohen und mittleren Ämtern sowie städtischen Laufbahnen häufig vollkommen ausgenommen. Auch nichteheliche Paare werden kritisch beäugt, ihre gemeinsame Bleibe kontrolliert und sexuelle Handlungen strikt unterbunden. Dies dient überwiegend dazu, dass der heilige Stand der Ehe bewahrt wird und Gelegenheitsbeziehungen sowie der sexuelle Kontakt zum reinen Spaß unterbunden bleibt. Die Kirchen vertreten den Standpunkt, dass die Zeugung gemeinsamer Kinder der einzige legitime Grund für Geschlechtsverkehr ist und bleibt. Damit wollen sie auch die Frauen vor Prostitution schützen und die Verstoßung von etwaigen nichtehelichen Kindern verhindern.

Ehebund in anderen Religionen